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Das Gesetz der medialen Beruhigung
Während Ursula von der Leyen ihres Zeichens Familienministerin dafür eintritt Kinderpornograhpie im Internet mit einer Sperre zu versehen, der Wirtschaftsminister den entsprechenden Gesetzentwurf bereits in der Schublade hat, regt sich endlich aufklärerischer Widerstand und zwar zu Recht. Jüngst erklärte Michael Rotert (eco Vorstandsvorsitzender) seitens der Internetwirtschaft: "Die Provider tun sich deshalb so schwer mit der Sperre, weil sie nicht hilft" und Malte Spitz (Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Der gewünschte Erfolg ist aber nur ein vermeintlicher. Denn mit fünf Klicks lassen sich die geplanten technischen Sperren auch künftig schnell und einfach umgehen."
Sicherlich ist das Ansinnen von Frau von der Leyen ehrenwert. Die reine Motivation genügt jedoch ohne Verständnis für die technischen Möglichkeiten nur bedingt. Das wird die Familienministerin sicherlich schon bei einem Defekt ihres eigenen Autos bemerken, welches sie wahrscheinlich wegen Kenntnislosigkeit auch nicht selbst repariert. Wie ist dann der Aufwand für ein Gesetz zu rechtfertigen, welches faktisch nutzlos sein wird und von den Gerichten wegen Ungeeignetheit eigentlich wieder gekippt werden müsste?
Gut, rethorische Fragen bringen selten in der Sache weiter. Sie helfen aber bei der Verdeutlichung, dass DNS-Sperren genau so unüberwindlich sind wie rote Fußgängerampeln!
EDIT: An dieser Stelle darf nach der Vertragsunterzeichnung der Provider Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland ein Dank an die c't Redaktion für den Artikel Verschleierungstaktik von Bleich/Kossel nicht fehlen. Darin kommt u.a. die Justizministerin Zypris mit der Äußerung zu Wort, denn Sie hält "den Eingriff in die Grundrechte, den die Sperrung von Websites darstellt, für problematisch: „Die Verfassung sagt uns, dass jeder das Recht hat, sich auch im Internet frei zu bewegen“, gab Zypries zu bedenken. Das Problem lasse sich nur durch ein neues Gesetz lösen."
Eine solche Formulierung lässt leider die momentan herrschende Auffassung erkennen. Zum Glück begrenzt das Bundesverfassungsgericht hierzulande diese Art der Problemlösung.
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