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Na sowas: Autobahnblockade strafrechtlich relevant?
Also bei einer solchen Aktion, hätte ich mich doch als Unbedarfter durchaus mal um juristischen Rat im Voraus bemüht, um im Anschluss nicht so überrascht zu werden:
"Ein Mitangeklagter versicherte, dass die Polizei die Studenten zu keinem Zeitpunkt auf die Strafbarkeit ihres Verhaltens aufmerksam gemacht habe".
Da hätte aber jeder Dritt-, wenn nicht gar Zweitsemestler einen heißen Tipp geben können. Nicht, dass wir uns falsch verstehen, keineswegs sympathisiere ich mit der Einführung bzw. Erhebung von Studiengebühren. Lohnenswerter ist, insbesondere im Hinblick auf Art. 59 HessVerf, da schon der juristische Weg. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Widerspruch für viele sicherlich verfristet, womit neu Eingeschriebene schnellstmöglich darauf hinzuweisen sind, dass es sich bei dem Gebührenbescheid um einen Dauerbescheid handelt.
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