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Plädoyer gegen Deals im Strafprozess
Basare können, wie Eric S. Raymond es 1997 beschrieb, gegenüber Kathedralen durchaus Vorteile haben. Zumindest wird es ihnen im Bereich der quelloffenen Software zu Recht zugeschrieben, denn sie können durch ihre Struktur das Ziel und Ergebnis einer Anstrengung im Fluss halten und beständig verbessern. Ist das Ziel aber nicht die Entwicklung von Software, sondern die Wahrheitsfindung, so kann gegenüber dem wahren Zustand schlecht nachgebessert werden. Dies ist nicht nur grundsätzlich der Fall.
Anderer Meinung scheint da allerdings die Bundesjustizministerin zu sein. Sie möchte, wie Monitor bericht, eine wegen des Ziels der Wahrheitsfindung grundsätzlich nicht dem Handel zugängliche Struktur in einen Basar der Interessen verwandeln. Unsere Ministerin sieht dabei aber keine Probleme, sondern will "eine Praxis, die in deutschen Gerichte gang und gebe ist, jetzt mit rechtsstaatlichen Konturen versehen" und damit "deutlich rechtsstaatlicher machen als vorher". Wenn wir eine solche Praxis in ausuferndem Maße haben, dann sollte die bekämpft und nicht auch noch in rechtsstaatliche Formen gegossen werden. Wo endet so etwas? Verwandeln sich jetzt die Zweifel, die früher für den Angeklagten gesprochen haben in Bonuspunkte in der Strafzumessung? Wenn eines klar sein muss, dann dass das Strafrecht sich wie alle anderen Rechtsgebiete am hohen Gut der Gerechtigkeit orientiert und um diese zu gewährleisten die Wahrheit herausfinden oder diesen Anspruch in höchstem Maße wahren muss. Das kostet natürlich Geld, aber es gut investiertes Geld. Denn wir investieren in die Werte unserer Gesellschaft und verkaufen diese nicht des Sparens wegen. Manchmal vergessen das auch die Justizorgane.
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